Pauschale Kostenerstattung
Bei Abgabe der Halterschaft eines Tieres erheben wir vertraglich eine pauschale Kostenerstattung. Dieses ist eine übliche Handlungsweise von Tierschutzorganisationen und Tierheimen bei einer Tiervermittlung. Als gemeinnütziger Verein sind wir ausschließlich ehrenamtlich tätig und finanzieren anfallende Kosten über Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die pauschale Kostenerstattung, die bei einer Tiervermittlung entrichtet wird, ist aber nicht - wie oft fälschlicherweise verstanden - der "Verkaufspreis" eines Tieres, sondern nichts anders als die Vergütung eines Teils der angefallenen Kosten, die für die Versorgung und Pflege der Tiere angefallen sind. Dabei steht die pauschale Kostenerstattung aber nicht mit dem jeweiligen Tier im direkten Zusammenhang. Sonst würde zum Beispiel eine pauschale Kostenerstattung für ein älteres Tier, für das wir eine teure Operation finanzierten, immens hoch sein oder für ein bei uns abgegebenes gesundes junges Tier, für das uns keinerlei Kosten entstanden sind, sogar gänzlich entfallen. Die pauschale Kostenerstattung soll auch den Zweck verfolgen, dass bei einer Vermittlung nicht der Wert des Tieres im Vordergrund steht (so ist zum Beispiel für einen Pferdemetzger der Erwerb eines Pferdes uninteressant, wenn die pauschale Kostenerstattung über dem Schlachtpreis liegt). Weiterhin sollte der Interessent für ein Tier finanziell auch in der Lage sein, eine vertretbare Kostenerstattung zu entrichten. Die Höhe der pauschalen Kostenerstattung ist gestaffelt und richtet sich teilweise nach der Tierart und den bereits erfolgten Präventivmaßnahmen. Die pauschale Kostenerstattung darf nicht als Spende betrachtet werden, da (aus finanztechnischer Betrachtung) mit der Übernahme der Halterschaft eines Tieres für den „Bezahler" mit Abgabe der Halterschaft eine Gegenleistung erfolgt. Für die Entrichtung der pauschalen Kostenerstattung kann daher auch keine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausgestellt werden. Die pauschale Kostenerstattung ist im Vertrag zur Übernahme der Halterschaft eines Tieres aufgeführt und kommt natürlich in vollem Umfang dem Verein zugute. Ich denke, ein echter Tierfreund stimmt dieser Vorgehensweise zu. Wir bedanken uns bei den Tierhaltern für Ihr tierschützerisches Engagement und wünschen allen unseren vermittelten Tieren, dass sie sich in der neuen Familie problemlos integrieren, und dem/den neuen Halter(n) viel Freude mit ihren neuen Hausgenossen. In nachfolgender Tabelle können Sie die Höhe der pauschalen Kostenerstattung für das Tier, das ihr Interesse geweckt hat, ermitteln. Übrigens: Die pauschale Kostenerstattung ist seit der Vereinsgründung im Jahre 2001 nicht mehr verändert worden.