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2017
- 01.12.2017
- 01.10.2017
- 01.08.2017
Prolog 01.08.2017
Liebe Mitglieder, liebe Tierfreunde,
in den Frühjahrs- und Sommermonaten hat der Tierschutz Hochsaison. Dabei denke ich jetzt nicht nur an die ausgesetzten Haustiere zur Urlaubszeit. Auch bei den Wildtieren tut sich recht viel. Viele Tierarten haben, oder erwarten zurzeit Nachwuchs. Passiert den Tiereltern etwas oder zerstören Naturgewalten wie Sturm und Hagel die Nester und Tierbehausungen, landen viele Tierbabys als Waisen in unseren Auffangstationen. Diese sind dann wie jedes Jahr um diese Jahreszeit meist überfüllt und es ist dann sehr schwer noch einen Vogel und noch ein Eichhörnchen irgendwo unterzubringen. Daher ein ganz herzliches Dankeschön an alle unsere Pflegestellen die immer nur sehr schwer ablehnen können, wenn ein Tier in Not ist und sich aufopfernd ankommender Pfleglinge widmen.
- Ein Hühnerhalter aus unserer Region hat uns kontaktiert und um Hilfe gebeten. Er besitzt einen reinrassigen Wyandotte - Hahn, der aber artgemäß in den Morgenstunden so laut kräht, dass es hier schon einige Beschwerden von der Nachbarschaft gegeben hat. Der Hahn muss also weg. Gesucht wird daher ein sicherer Platz, wo der Hahn keinen in seiner Ruhe stört und er weiterhin krähen und ein artgerechtes Leben führen kann. Wenn Sie einen Platz haben oder einen Platz wissen, wo der Hahn unterkommen kann, bitte ich Sie uns zu kontaktieren, wir veranlassen dann Weiteres.
- „Stummel“ hat eine Tierfreundin eine Katze genannt, die auf einmal in ihrer Gartenanlage im Nürnberger Königshof aufgetaucht ist. Stummel deswegen, weil die Katze nur noch einen Schwanzstummel besitzt. Die Katze kommt regelmäßig zu ihr in den Garten und bettelte nach Futter und hat sich letztlich auch in der Gartenanlage einquartiert. Nachfragen bei den Gartennachbarn und Aushänge in der Gartenanlage ob diese Katze jemanden gehört brachten kein Ergebnis, die Katze ist entweder entlaufen oder wurde dort ausgesetzt. Die Katze ist nicht tätowiert oder gechipt. Stummel kann zwar aktuell dortbleiben und wird von den Gartenbesitzern auch gefüttert, wenn diese ihren Garten aufsuchen, aber der Garten ist nur zeitweise besucht und der nächste Winter kommt bestimmt. Stummel bräuchte eigentlich ein festes, sicheres Zuhause. Stummel ist gegenüber dem Menschen zutraulich und geniest Streicheleinheiten, an der Hüfte allerdings möchte er nicht angefasst werden. Vermutlich hatte er einmal einen Unfall mit entsprechender Verletzung. Stummel ist eine hübsche, junge, schwarz-weiße Katze. Kennt vielleicht jemand diese Katze? Hat jemand die Voraussetzungen Stummel zu sich zu nehmen und ihr die Möglichkeit eines weiterhin gesicherten Freigangs zu bieten? Interessenten bitte ich um Kontaktaufnahme mit uns.
- Nüsse, Nüsse und nochmals Nüsse. Da wir zurzeit eine Vielzahl von Eichhörnchen in Pflege haben die versorgt werden müssen, baten mich unsere Pflegestellen doch einen Spendenaufruf zu machen, dass wir für unsere Eichhörnchen Wal-, Hasel- und Erdnüsse benötigen und uns hier über eine Spende freuen würden. Mit dem was dann geschah hatten wir aber nicht gerechnet. Zunächst wurde unser Spendenaufruf von der Nürnberger Zeitung übernommen und publiziert. Weitere kostenlose Zeitungen wie zum Beispiel der Marktspiegel schlossen sich dem an. Dann riefen mehrere Radiosender bei uns an und baten um ein Interview zum Thema Eichhörnchen Aufzucht und Pflege. Selbst der überregionale Radiosender Antenne Bayern brachte unseren Spendenaufruf. Weiter ging es mit einem Fernsehbeitrag, den der bayerische Rundfunk bei einer unserer Pflegestellen drehte und diesen in der Abendschau zur besten Sendezeit ausstrahlte. Im Anschluss berichtete die BILD – Zeitung, in einem halben Seiten großen Artikel über unsere Pflegestelle und zu guter Letzt berichtete auch noch das Frankenfernsehen ausführlich hierüber. Es gab dann eine wahre „Nussflut“. Etwa alle 5 Minuten klingelte es an unserer Haustüre, manchmal standen Leute vor der Türe mit einer kleinen Tüte Nüsse die Sie vorher im Supermarkt gekauft hatten, manchmal wurden aus eigenem Anbau ganze Steigen Nüsse gebracht. Mancher Spender bestellte mehrere Kilogramm Nüsse bei einem Lieferanten und lies uns diese zuschicken. Weiterhin hatten wir über telefonische Kontakte über 30 Adressen notiert von Menschen die uns Nüsse anboten die es bei ihnen abzuholen galt. Aber auch der Paketdienst stöhnte als uns in den ersten Tagen manchmal mehr als 10 Karton Nüsse angeliefert wurden. An Nüsse mangelt es uns und den Eichhörnchen jetzt nicht mehr. Wir haben sogar so viele Nüsse erhalten, dass wir unsere Kolleginnen und Kollegen befreundeter Eichhörnchen-Auffangstationen mit unterstützen können. Allen Spendern ein ganz herzliches Dankeschön.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Derbeck
- 01.06.2017
Prolog
Liebe Mitglieder, liebe Tierfreunde,
wenn Privatpersonen, Tierschutzorganisationen oder Tierheime Tiere vermitteln, geschieht das meist mit einem sogenannten „Schutzvertrag“, denn man möchte ja das es seinem bisherigen Pflegling auch weiterhin gut geht. Aber was ist eigentlich ein „Schutzvertrag“? Die Bezeichnung „Schutzvertrag“ wurde ursprünglich von Tierschützern geprägt, mit dem Gedanken das Wohlergehen des Tieres bei seinem neuen Besitzer vertraglich zu schützen. Nur rein juristisch betrachtet gibt es die Bezeichnung „Schutz“ - Vertrag nicht. Rechtlich wird daher bei einer Tierabgabe unterschieden zwischen einem Vertrag bei dem die Eigentumsrechte abgegeben werden und der nach § 433 BGB als „Kaufvertrag“ gewertet wird, oder einem „Mietvertrag“ bei dem nach § 833 BGB nur die Halterschaft und der Besitz des Tieres verschafft wird.
So wird beispielhaft vertraglich unterschieden ob jemand sein Tier verkaufen, oder nur für eine gewisse Zeit in einer Tierpension unterbringen möchte. Ist ein Eigentumsvorbehalt nicht explizit im Vertrag aufgeführt geht man in der Regel von einem Kaufvertrag nach § 433 BGB aus und das auch dann, wenn keine „Schutzgebühr“ (diesen Begriff gibt es rechtlich ebenso nicht) erhoben wird. Denn nach der allgemeinen Auffassung gilt die Eigentumsvermutung, wenn jemand den Besitz und die Verfügungsgewalt des Tieres übernommen hat. Also ist wie meist in den „Schutzverträgen“ formuliert nur vom Empfänger, Abgeber, Besitzer, etc. die Rede und es gibt keinen Eigentumsvorbehalt, gilt der „Schutzvertrag“ als Kaufvertrag, mit allen Rechten die ein Käufer an die von ihm erworbenen Sache bzw. einem Tier hat. Verbleiben die Eigentumsrechte an einem Tier jedoch beim Abgeber, so ist der Empfänger zwar Besitzer und auch Halter nach § 833 BGB aber nicht Eigentümer. Juristisch wird also unterschieden zwischen Eigentümer, Halter und Besitzer. In der Regel ist das eine Person, es könnten aber auch mehrere Personen sein. Diese rechtliche Unterscheidung ist sehr wichtig, denn wenn Sie zum Beispiel in Urlaub fahren und ihr Bekannter betreut solange ihren Hund, so bleiben Sie ja weiterhin Eigentümer, ihr Bekannter wird jedoch zum Besitzer. Tierhalter ist er aber erst, wenn ihm die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und wenn er aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt (BGH NJW-RR 1988, 655, 656).
Bei einer Tiervermittlung verhält es sich vertraglich also ähnlich wie bei einem Autokauf oder einer Automietung. Der Käufer eines Autos wird Eigentümer, besitzt dann das Auto ist also auch Besitzer und natürlich auch eingetragener Kfz-Halter. Damit hat er alle Rechte wie er sein Auto gestalten möchte, es gehört ja schließlich ihm. Mietet er sich dagegen ein Auto so wird er zwar zum Besitzer jedoch Eigentümer und auch Kfz-Halter ist die Leihfirma. Der Autobesitzer kann also hier nicht entscheiden ob er zum Beispiel andere Sitze einbauen lässt oder das Auto umlackieren möchte. Ähnlich verhält es sich bei Abgabeverträgen bei denen Tiere vermittelt werden. Werden die Eigentumsrechte an einem Tier abgegeben, so kann der neue Eigentümer natürlich mit seinem Eigentum verfahren wie er möchte, solange er sich im gesetzlichen Rahmen bewegt. Er könnte so zum Beispiel einen Hund im Zwinger oder in Anbindehaltung halten, weil dieses nach der Hundeverordnung gesetzeskonform ist, obwohl der Abgeber das aber nicht mochte.
Wir vermitteln daher nur Besitz und Halterschaft an den Tieren und behalten die Eigentumsrechte lebenslang ein. So sind wir mittlerweile Eigentümer von mehr als eintausend Haustieren geworden. Wir haben alle diese Tiere also quasi „lebenslang“ vermietet.
„Oh Gott“ wird mancher sagen, die könnten ja alle wieder zurückkommen. Ein echter Tierfreund wird aber sein Tier nicht einfach wieder zurückgeben, daher passiert so etwas nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn sich etwa an den ursprünglichen Verhältnissen zum Halter etwas verändert hat z. B. nach einer Scheidung oder nach einem Todesfall. Und das ist auch gut so, denn nur so können wir sicher sein, dass „unser Tier“ auch weiterhin einen guten Platz erhält. So kam beispielhaft letztes Jahr ein Hund zu uns wieder zurück, den wir bereits vor ca. acht Jahren vermittelten und dessen Herrchen leider überraschend verstarb. Die Erben fanden unseren Abgabevertrag, konnten ihn richtig deuten, und so landete unser ehemaliges Sorgenkind nicht an unbekannter Stelle, sondern wieder bei uns.
In unserer 16-jährigen Vereinsgeschichte haben wir so bislang weniger als 10 Tiere zurückerhalten. Also ist diese Sorge unbegründet.
„Wie verhält es sich aber mit den Kosten“ werden Sie fragen, wenn man doch weiterhin Eigentümer eines Tieres bleibt? Auch hier gibt es keinerlei Probleme, vertraglich wird vereinbart, dass nach einer Vermittlung für alle anfallenden Kosten alleinig der Besitzer und Halter aufzukommen hat. Und dann höre ich manchmal, „wer unterschreibt den so einen Vertrag“? Nun die meisten Tierfreunde befürworten sogar solche Vertragsbedingungen. Hat man damit doch die Sicherheit, dass sollte ein Ereignis eintreten wo das geliebte Tier in andere Hände muss, sich dann doch sicher sein kann, dass es wieder einen guten Platz erhält. Und wer die vorgegebenen Vertragsbedingungen -die zugunsten des Tieres ausgelegt sind und jeder echter Tierfreund nur befürwortet- nicht akzeptieren möchte, dem wollen wir unser Tier auch nicht anvertrauen.
Leider erreichen mich monatlich mehrere Anrufe, Mails, etc. von Organisationen oder Privatpersonen aus ganz Deutschland, die nach einer Tiervermittlung feststellen mussten, dass nach der Abgabe die Haltung nicht den im „Schutzvertrag“ vertraglich vereinbarten Vorgaben entspricht. Die Wohnungskatze, die nun doch Freigang erhält, die fehlende Balkonabsicherung, die Nachkontrolle die verweigert wird, der Hund der einfach an den Nachbarn weitergegeben wurde, und noch vieles mehr. Die meisten Verträge sind zwar mit den besten Absichten von Tierschützern eigenständig und oft auch sehr emotional und gefühlsbetont formuliert worden, aber oft werden diese durch fehlenden Eigentumsvorbehalt als Kaufvertrag gewertet und entziehen damit dem Abgebenden (Verkäufer) weitere Rechte an dem Tier und an dessen Haltung.
Kommt es zum Eklat, so stellt sich meist noch heraus, dass das Vertragswerk fehlende Passagen, Widersprüche, oder Ungenauigkeiten, aufweist. Wird dann gar der Klageweg bestritten, so müssen sich Richter an der juristischen Auslegung der schriftlichen Vorgaben orientieren. Dieses ist aber nicht immer im Sinne des Vermittlers oder gar des Tieres. Es ist daher besonders wichtig, dass bei einer Tierabgabe der Vertrag juristisch und nicht gefühlsmäßig verfasst wurde. Weiterhin dass er alle Forderungen, Vorgaben und Eventualitäten sachlich in klarer juristisch verfasster Form enthält, die für eine tierschutzgerechte Tierhaltung wichtig sind. Nur so können Sie letztlich sicher sein, dass auch nach einer Abgabe Ihres Pfleglings vom neuen Besitzer die vorgegebenen Vertragsbedingungen eingehalten werden müssen und Sie bei vertraglichen Abweichungen noch Einfluss nehmen können.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Derbeck
- 01.04.2017
Prolog
Liebe Mitglieder, liebe Tierfreunde,
in unserem Lande gehören streunende, verwilderte, herrenlose Hunde schon seit Langem der Vergangenheit an. Ob ausgesetzt oder entlaufen, spätestens nach einigen Tagen werden sie wieder aufgegriffen/eingefangen und im nächsten regionalen Tierheim untergebracht. Dort werden Sie entweder von ihrem Besitzer wieder abgeholt oder, wenn dieser nicht mehr ermittelbar ist, entsprechend an eine neue Stelle vermittelt.
Wie verhält es sich aber bei Katzen? Katzen haben einen wesentlich schwereren Stand. Schätzungsweise ca. zwei Millionen verwilderte, herrenlose Hauskatzen streunern in unserem Land umher und kämpfen täglich um ihr Überleben. Verwilderte Hauskatzen dürfen dabei nicht mit Wildkatzen verwechselt werden, die vorwiegend in Wäldern leben und vom Menschen nicht gestört werden sollten. Bei den verwilderten Hauskatzen handelt es sich um domestizierte Tiere, die ohne menschliche Obhut verwahrlosen, verelenden und so nur eine geringe Lebenserwartung haben.
Studien belegen, dass Katzen in menschlicher Obhut ca. 15 - 20 Jahre alt werden, während verwilderte Tiere ohne menschliche Betreuung meist bereits im Alter von ca. 1 - 4 Jahren versterben. Durch Krankheiten, Nahrungsmangel, extremen Witterungseinflüssen oder als Jagdopfer versterben so jedes Jahr tausende von Katzen in unserem Lande. Aber warum reduziert sich die Menge der verwilderten Katzen dann nicht? Die Katzen gleichen diese hohen Verluste mit entsprechender Fortpflanzung wieder aus. Bereits mit ca. vier Monaten kann eine weibliche Katze schon geschlechtsreif werden. In der Regel gebären Katzen zweimal im Jahr, jeweils zwischen zwei bis sechs Junge. So wird die hohe Sterblichkeitsrate wieder kompensiert.
Bereits seit Jahrzehnten setzen sich Tierschützer dafür ein und kämpfen dafür, dass dieser Teufelskreis beendet wird. In einem Land, in dem der Tierschutz im Grundgesetz verankert und Staatsziel ist, sollte man meinen, dass dieses Problem doch zu bewältigen sei. Da Kastrationsaktionen, Registrierungen und Überwachungen von herrenlosen Katzenpopulationen aber mit Kosten verbunden sind, verschließen sich hier unsere Politiker jeglicher Argumentation. In unserem Tierschutzgesetz gibt es zwar eine Tierschutz-Hundeverordnung, die genau regelt, wie Hunde in Räumen oder im Freien gehalten und wie sie gefüttert und gepflegt werden müssen. Eine Tierschutz-Katzenverordnung wird man aber vergeblich suchen. Eingaben, Petitionen, etc. von Tierschützern, die täglich mit dem Katzenelend konfrontiert werden und sich für eine Katzenschutzverordnung einsetzen, verliefen bislang erfolglos. Lediglich einige Bundesländer, ausgenommen von Bayern, haben regional für bestimmte Gebiete und Regionen Verordnungen erlassen.
In Bayern sieht man hier keine Probleme und auch keinen Handlungsbedarf. Natürlich nicht, denn in erster Linie haben die Probleme die verwilderten Katzen, die in großer Anzahl täglich um ihr Überleben kämpfen müssen, als auch aktive Tierschützer und Tierheime, die sich meist ehrenamtlich und unermüdlich dafür einsetzen, dieses Katzenelend zu mindern. Vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit wurde zwar im Jahr 2015 ein Faltblatt kreiert, in dem man wichtige Informationen zur Kastration von Katzen aufführt mit dem Ziel, Katzenhaltern im Hinblick auf eine Kastration die Entscheidung im Sinne des Tierschutzes zu erleichtern. Nur sind verwilderte Katzen herrenlos und haben keinen Besitzer, der sich um sie kümmert. So hat sich seitdem leider auch keine spürbare Verbesserung ergeben.
Im Juli dieses Jahres stellte die SPD im Bayerischen Landtag einen Antrag, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, einen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer Rechtsgrundlage im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) zu schaffen, durch welche die bayerischen Gemeinden ermächtigt werden können, Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Eine Ablehnung des Antrags erfolgte mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD, der Freien Wähler und der Grünen.
Eine in diesem Monat abgeschlossene Petition zu dem gleichen Thema mit fast 24.000 Unterzeichnern richtet sich an den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt, der jedoch bereits in der Vergangenheit wiederum nur die Bundesländer aufgefordert hatte, in den betroffenen Städten und Gemeinden aktiv zu werden. Falls es nötig sei, sollten sie eine „Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“ einführen. Einer verweist auf den anderen, hier beißt sich „die Katze sprichwörtlich in den Schwanz.“ Tierschützer werden aber nicht aufhören, weiterhin für eine bundesweite Katzenschutzverordnung zu kämpfen in der Hoffnung, dass Verantwortliche und unsere Volksvertreter einmal nicht wegsehen mögen.
Herzliche Grüße
Ihr Robert Derbeck
- 01.02.2017
Prolog
Liebe Mitglieder, liebe Tierschützer und Tierfreunde,
Tiere aus illegalen Welpentransporten aufzunehmen, ist eines der Themen, der sich Tierschützer und Tierrettung annehmen. Leider ist in den letzten Monaten hier eine sehr starke Zunahme zu verzeichnen.
So wurden bereits im ersten Monat dieses Jahres alleine in Bayern neun illegale Welpentransporte gestoppt. Das mag zum einen daran liegen, dass durch die derzeit aktuellen Grenzkontrollen intensiv kontrolliert wird, aber sicherlich auch daran, dass sich der Welpenhandel immer mehr zu einem risikoarmen und lukrativen Geschäft entwickelt. Dieses motiviert dubiose Züchter aus Osteuropa verstärkt dafür zu sorgen, dass bei den Tieren massenhaft Nachwuchs erzeugt wird. Weibliche Tiere werden so zu Gebärmaschinen. Das Wohl, die Gesundheit und die Haltung der Tiere bleibt auf der Strecke. Oft in dunklen Kellerräumen auf die Welt gekommen, viel zu früh von der Mutter entfernt, krank und voller Parasiten, werden Welpen in Käfige oder Boxen gepackt, die wiederum in einem Transporter geschlichtet werden. Dieser ist dann Richtung Westen oft tagelang unterwegs, um Kunden zu bedienen. Die „billig produzierte Ware“ verspricht den Händlern hohe Gewinnmargen. Das während des Transports manchmal schon die ersten Tiere sterben, nimmt man dabei billigend in Kauf.
Wird ein Transport entdeckt und gestoppt, droht den erwischten Tätern im schlimmsten Falle eine verhältnismäßig geringe Geldstrafe, die im Hinblick auf die zu erzielenden Gewinnaussichten kaum ins Gewicht fällt. So plant man meist unmittelbar danach schon wieder den nächsten Transport, um den kleinen Verlust nach dem „Erwischt werden“ wieder wett zu machen. Und die Dunkelziffer ist groß, denn leider gibt es trotz Warnungen und Aufklärungsarbeit immer noch eine Vielzahl von Interessenten, die glauben, ein „vermeintliches Schnäppchen“ zu machen, wenn Sie sich aus dem Internet billig ein teures Rassetier bestellen, das dann an einer nahen Raststätte oder einem Parkplatz direkt vom Auto aus abgeholt werden kann. Dass die Tiere meist schwer erkrankt und oft sozial fehlgeprägt sind, merkt man häufig erst viel später. Langwierige und kostenintensive Tierarztbehandlungen sind die Folge, oft sterben die Tiere nach einiger Zeit an Virusinfektionen oder erleiden bleibende Schäden. Wenn Polizei oder der Zoll einen Tiertransport entdecken, bei dem Transportbedingungen, Dokumente, Herkunft, Gesundheitszustand der Tiere etc. im Verdacht stehen, gesetzeswidrig zu sein, wird zunächst das Veterinäramt des betroffenen Landkreises verständigt. Dieses wiederum informiert den Deutschen Tierschutzbund mit der Bitte, die Tiere aufzunehmen. Das ist aber nicht immer einfach, denn durch die Vielzahl der Tiere sind diese meist nicht in einem Tierheim unterzubringen und so müssen die Tiere in der Regel auf etliche Tierheime verteilt werden. Es ist eine umfangreiche, organisatorische Aufgabe, Quarantänestationen und Plätze für die Tiere zu suchen, Fahrzeuge und Fahrer zu mobilisieren, die oft zu nachtschlafender Zeit mehrere hundert Kilometer fahren müssen und noch viel mehr. Aber wie geht es dann weiter und was unternimmt unsere Regierung gegen diesen Missstand?
Wussten Sie,
dass die sichergestellten Tiere nach geltendem Recht zunächst weiterhin dem Eigentümer gehören und - wenn dieser einer Überlassung nicht zustimmt - die Tiere nicht vermittelt werden können?
So kann es schon vorkommen, dass die Tiere - obwohl gesund und vermittelbar noch viele Monate in den Tierheimen verbleiben müssen, bis letztlich eine rechtliche Klärung erfolgt ist.
Wussten Sie,
dass für anfallende Kosten wie Tierarzt Pflege, Versorgung etc. der sichergestellten Tiere der Eigentümer aufkommen müsste? Dieser ist aber meist in Osteuropa sitzt, nicht zu belangen oder nicht liquide.
Tierheime und Tierschutzorganisationen bleiben so auf den Kosten sitzen.
Wussten Sie,
dass die Fahrzeuge, die beim illegalen Transport verwendet werden, nicht beschlagnahmt werden können, da diese in der Regel den Fahrern gar nicht gehören?
Wussten Sie,
dass bei einem gestoppten illegalen Transport zunächst versucht wird, die Tiere nach geltendem Recht wieder in ihre Ursprungsländer zurück zu schicken, sofern die Tiere transportfähig sind?
Wussten Sie,
dass für Tierarzt, Pflege und Versorgung der Tiere hohe Kosten anfallen und Bund, Länder oder Kommunen in Bayern aber nicht einen Cent hierfür bezahlen? Alleine die in den letzten beiden Jahren angefallenen Kosten für die Aufnahme und Pflege sichergestellter Welpen aus illegalen Transporten belaufen sich mittlerweile auf über € 800.000,-- . Diese mussten über den Deutschen Tierschutzbund aus Spendengelder finanziert werden.
Wussten Sie,
dass von unserem Bayerischen Staat - trotz diverser Gespräche und Bitten um Hilfe - keinerlei finanzielle Unterstützung erfolgt? Weder für die Versorgung und Pflege der hohen Anzahl sichergestellter Tiere, die nicht weniger, sondern eher mehr wird, noch für die Erhaltung der bayerischen Tierheime. Im Dezember 2016 hat die CSU-Fraktion sogar den Antrag der SPD-Landesfraktion hinsichtlich eines runden Tisches zum illegalen Welpenhandel abgelehnt!
Wussten Sie,
dass Bund, Länder oder Kommunen - außer für die Aufnahme von Fundtieren - die bayerischen Tierheime überhaupt nicht unterstützen und deshalb schon einige Tierheime vor der drohenden Insolvenz stehen?
Wussten Sie,
dass der Deutsche Tierschutzbund, Landesverband Bayern, die Bayerische Staatsregierung nun erneut und wiederholt aufgefordert hat, mit den kommunalen Spitzenverbänden über einen landeseinheitlichen Rahmen zur Finanzierung des praktischen Tierschutzes zu beraten? Zudem wurde die Staatsregierung aufgefordert, das Ziel des Deutschen Tierschutzbundes, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zur Finanzierung des praktischen Tierschutzes zu kommen, aktiv zu unterstützen. Außerdem braucht es jetzt sofort Finanzmittel zur Unterstützung der Tierheime für die Unterbringung und Versorgung der illegal eingeführten Welpen, sowie einen zusätzlichen Finanztopf zur Finanzierung des praktischen Tierschutzes, mit dem die dringendsten Investitionen der Tierheime abgefangen werden können!
So steht nur noch zu hoffen, dass der Münchner Engel Alois Hingerl irgendwann doch noch die Bayerische Regierung erreicht, um ihr die göttlichen Eingebung zu bringen, dass hier dringend Hilfe notwendig ist. Der Tierschutz hat in unserem Lande Verfassungsrang und ist Staatsziel. Doch was nutzt dieses alles, wenn die Politik hier die Augen verschließt ...
Politiker sind nicht an Weisungen gebunden und leider auch nicht an Überweisungen.
Herzlichst
Ihr Robert Derbeck
Vereinsauflösung
Der Tierschutzverein Noris wurde zum 30.09.2021 aufgelöst.
Die Website wird zeitnah geschlossen.